Schadensersatzklage im sogenannten “Dieselfall” gegen die VW AG überwiegend erfolgreich – Urteil vom 25. Mai 2020 – VI ZR 252/19 (WK-intern) – Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat hat heute entschieden, dass dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs Schadensersatzansprüche gegen VW zustehen. Er kann Erstattung des…
Quelle: https://www.windkraft-journal.de/2020/05/25/vw-muss-kaufpreiserstattung-wegen-unzulaessigen-abschalteinrichtung-an-kaeufer-zahlen/148684
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