Windenergie und „Prioritätsprinzip“ (WK-intern) – Nun ist es amtlich: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!“ Das Bundesverwaltungsgericht hat sich gestern in den Rechtsachen 4 C 3/19 und 4 C 4/19 mit dem Prioritätsprinzip bei der Genehmigung von Windenergieanlagen im Verhältnis zwischen BImSch-Vorbescheid und BImSch(voll)genehmigung befasst. Der 4. Senat entschied, dass dem immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid zumindest hinsichtlich der…
Quelle: https://www.windkraft-journal.de/2020/06/26/bundesverwaltungsgericht-hat-sich-mit-genehmigung-von-windenergieanlagen-befasst/149980
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