Die neuen EU-Vorschriften zur Bestimmung, ob eine wirtschaftliche Aktivität ökologisch nachhaltig ist, werden nun umgesetzt. Neue Regeln zur Verhinderung von „Greenwashing“ und zur Förderung „grüner“ Investitionen Kriterien helfen, das Ziel einer klimaneutralen EU zu erreichen Kommission erhält Mandat zur Definition umweltschädlicher Aktivitäten (WK-intern) – Das Parlament hat eine neue Gesetzgebung zu ökologisch nachhaltigen Investitionen verabschiedet….
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